AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wissel GmbH

 

 

 

 §1 Geltungsbereich

 
 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge und sonstigen Vereinbarungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

 

 §2 Angebote und Vertragsabschluss

 

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sofern innerhalb des Angebots keine Bindefrist angegeben wurde, beträgt diese 30 Tage. Vereinbarungen, insbesondere   mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Ergeben sich innerhalb der Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag müssen diese unverzüglich beanstandet werden. Bestätigte Preise und Lieferzeiten gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen zu der bestätigten Zeit. Sie gelten nicht für Nachbestellungen.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

 

 §3 Geheimhaltung

 

(1) Jede Vertragspartei hat die Fabrikations-, Erfahrungs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, die ihr zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt werden, strikt geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen diese Geheimnisse weder direkt noch indirekt irgendwelchen Dritten mitteilen, noch sie auf irgendeine Weise veröffentlichen oder für andere Zwecke (namentlich für den Nachbau von Maschinen, Anlagen und Komponenten sowie von Teilen derselben) verwenden.

 

 

  §4 Preise

 

 (1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart bzw. sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, „ab Werk“. Fracht-/ Versandkosten, sowie Verpackung werden gesondert ausgewiesen.
(2) Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
(4) Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages und Ablauf der Bindefrist, sofern eine solche besteht, bis zur Auslieferung der Ware von uns nicht zu vertretende Kostensenkung oder Kostenerhöhung eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen unserer Zulieferanten, Zoll und Einfuhrgebühren. Teilt der Besteller Änderungswünsche mit, kann dies ebenfalls zu Preisänderungen führen.
(5) Warenrücksendungen können nur nach vorheriger, schriftlicher Absprache akzeptiert werden. Sämtliche daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, für die erforderliche Funktionsprüfung und Aufarbeitung berechnen wir 20% des Netto-Warenwerts, mindestens jedoch € 25,00. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch ist ausgeschlossen.
(6) Bei Stornierung bestehender Aufträge werden dem Besteller die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

 §5 Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug

 

(1) Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist das Entgelt innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum netto zu begleichen.
(2) Rechnungen über Montagen, Reparaturen und sonstige Lohnarbeiten sind jeweils innerhalb 7 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Wir behalten uns vor, bei Annahme der Bestellung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht auf Vorauszahlung vor.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das Recht auf sofortige Zurückhaltung unserer Leistungen an den Kunden steht uns jederzeit zu. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.

 

 

§6 Gefahrübergang und Lieferung

 

(1) Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
(3) Eine Abnahme der Lieferung oder Leistung hat unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft zu erfolgen und ist maßgeblich für den Gefahrübergang. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
(4) Liefertermine und –fristen werden angestrebt, sie sind jedoch nicht verbindlich. Ihre Nichteinhaltung entbindet den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung sowie der Rücktritt vom Vertrag wegen nicht ausgeführter oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
(5) Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
(6) Verpackungsart, Versandart und Versandweg werden – sofern nicht anders vereinbart, von uns bestimmt.
(7) Sofern die Lieferung nicht frei Haus erfolgt, schließen wir auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten eine Transportversicherung für die Lieferung ab.
(8) Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Waren an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten.

 

 

 §7 Gewährleistung

 

(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich mit einer schriftlichen Mängelanzeige nachgekommen wurde.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängel-beseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. (Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.)
(3) Schlägt der Nacherfüllungsversuch fehl, sind wir berechtigt, wiederum nach unserer Wahl eine neuerliche Nacherfüllung vorzunehmen.
(4) Hat der Besteller oder ein Dritter Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

 

 

 §8 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

 

 

§9 Schlussbestimmungen

 

(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
(2) Abweichungen und Änderungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Wir behalten uns vor den Käufer auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über internationale Warenverträge.

 

 

 

 

Stand 10/2011